Die Verwaltung der Gast-Arten wird in Zusammenhang mit der Ortstaxe (Gemeinde-Aufenthaltsabgabe, Kurtaxe, Tourismusabgabe) benötigt.
Abgabetyp
Pflichtig. Bei diesem Typ besteht die volle Abgabenpflicht. Die Abgabe wird täglich verbucht. Eine entsprechende Leistung ist zuzuweisen.
Ermäßigt. Bei diesem Typ besteht eine reduzierte Abgabenpflicht. Die Abgabe wird täglich verbucht. Eine entsprechende Leistung ist zuzuweisen.
Frei. Bei diesem Typ besteht keine Abgabenpflicht (z.B. bei Kindern).
Pauschal. Bei diesem Typ besteht eine pauschale Abgabenpflicht. D.h. der unten definierte Abgabetarif wird einmalig verbucht.
Max. Tage
Dieses Feld wird dann benötigt, wenn die Abgabe nur bis zu einer bestimmten Zahl von Tagen eingehoben wird.
(Sollte eine solche Regelung für abgabepflichtige Gäste bestehen, so wäre es sinnvoll, auch bei den entsprechenden befreiten Gästen denselben Wert zu hinterlegen, um eventuelle statistische Auswertungen nicht zu verfälschen.)
Abgabetarife
In dieser Tabelle werden - außer bei "Frei" - die entsprechenden Tarife hinterlegt. Diese Tarife werden bei "pflichtig" und "ermäßigt" tagesgenau ermittelt, bei "pauschal" kommt jener Tarif zur Anwendung, der dem Abreisetermin am nächsten liegt (Datum im Feld "Ab").
Die Gültigkeit der Tarife wird über das Datum in "Ab" gesteuert, wobei ein Eintrag ab dem Moment obsolet ist, an dem ein neuerer Eintrag für den jeweiligen Aufenthaltszeitraum vorhanden ist. Einfach ausgedrückt: Die Software schaut immer auf den jüngsten in Frage kommenden Eintrag.
Beispiel: Eine Gemeinde erhöht mit 1.1. des Folgejahres die Abgabe von 1 auf 1,50 Euro.
- Ab 1.1. [aktuelles Jahr] ... 1 Euro
- Ab 1.1. [Folgejahr] ... 1,50 Euro
Die Software bewertet nun jeden Tag bis zum 31.12.[aktuelles Jahr] mit einem Euro und ab 1.1.[Folgejahr] mit 1,50 Euro.
Beispiel: Eine Gemeinde unterscheidet zwischen Sommer und Winter.
- Ab 1.04. [aktuelles Jahr] ... 1,50 Euro
- Ab 1.10. [aktuelles Jahr] ... 1 Euro
- Ab 1.04. [Folgejahr] ... 1,50 Euro
- Ab 1.10. [Folgejahr] ... 1 Euro
- usw.
Die Abgabe wird nun tagesgenau nach dem jeweils aktuellsten in Frage kommenden Tarif ermittelt.
Sonstiges
Worauf ist in Zusammenhang mit der Ortstaxe sonst noch zu achten?
- Es ist eine Leistung vom Typ "Aufenthaltsabgabe" einzurichten, welche wiederum auf ein geeignetes Rechnungskonto verweisen muss (korrekter MwSt.-Satz!)
- Unter Systemkonfiguration» Betrieb» Gästemeldung müssen die entsprechenden Gastarten zugewiesen sowie das Alter für die Kinderbefreiung eingetragen werden.
- Bei Firmenkunden ist mittels Kontrollkästchen "keine Aufenthaltsabgabe" einzustellen, ob die Aufenthaltsabgabe standardmäßig vom Gast selbst (z.B. Reiseveranstalter) oder von der Firma (z.B. Übernachtung für Außendienstmitarbeiter) bezahlt wird.
- Damit die Aufenthaltsabgabe gebucht werden kann, müssen in ASA HOTEL (1.) Zimmergäste eingetragen und (2.) diese auch gemeldet sein. (Zur Ermittlung der Ortstaxe zählt das Alter am Anreisetag, d.h. ein Kind, das während des Aufenthaltes den 14. Geburtstag hat, zählt für den gesamten als "frei".)
- Die Ortstaxe wird bei der Anmeldung der Zimmergäste ermittelt und beim Anlegen der Konten angezeigt (also nicht im Angebot!).
- Beim LTS (Südtirol) kommen folgende Kodes zur Anwendung:
- 1 = Overnights to be considered (without code 2 and 3)
- 2 = Children younger than 14 years
- 3 = Released from local tax – education