Die Betriebstätigkeiten repräsentieren jene Tätigkeiten, nach denen MwSt.-Abrechnungen getrennt durchgeführt und damit getrennte Register verwaltet werden müssen. Einige Hotels haben aus steuerlichen Gründen Teilbereiche als eigene Betriebstätigkeit angemeldet und benötigen daher diese Verwaltung. Pro Betriebstätigkeit können eigene Nummerierungen, Rechnungskonten, Berichte, Registrierkassen, Zahlungsterminals, Kassenbücher, E-Rechnungsportale etc. hinterlegt werden.