Im Gegensatz zu italienischen Betrieben erstellen viele Betriebe in Deutschland und auch in Österreich auch für Mehrzweckgutscheine und Anzahlungen Rechnungen, auch wenn diese steuerrechtlich nicht als Leistung, sondern als Zahlungsmittel angesehen werden.
- Mehrzweckgutscheine, Auslagen, Trinkgelder... mit nicht MwSt.-relevanten Kodes können in Rechnung gestellt werden. Auf der Rechnung bleiben in diesen Fällen die MwSt.-Summen (unten links) leer. Prinzipiell wird für DACH empfohlen, Auslagen, Mehrzweckgutscheine und Trinkgelder als nicht MwSt.-relevant zu verwalten. Auch die Sortierung in den Saldendaten ist darauf ausgelegt, dass diese Konten am Ende der Tabelle angezeigt werden.
- Es besteht bei Bedarf aber auch die Möglichkeit, Mehrzweckgutscheine mit MwSt. relevantem Kode zu verwalten, es wird nur mehr der Prozentsatz geprüft (muss 0 sein). Bei der Rechnung von Mehrzweckgutscheinen mit MwSt.-relevantem Kode 0 werden die MwSt.-Summen (Grundlage, MwSt.-Daten) berechnet und auf der Rechnung angezeigt.
- Bei aktivierter Option "Definitive Abrechnung nur mit Dokumenten" (empfohlen für DACH), muss auch für Mehrzweckgutscheine eine Rechnung ausgestellt werden, damit das Konto auf definitiv gesetzt werden kann.
- Für Fiskaltrust werden nicht MwSt.-relevante Trinkgelder als Trinkgelder für Arbeitnehmer, MwSt.-relevante Trinkgelder als Trinkgelder für Arbeitgeber übertragen.
- Für die Übertragung an DATEV hat das Feld MwSt.-relevant keine Bedeutung, daher kann abhängig von den Empfehlungen eines Steuerberaters bzw. Gewohnheiten bei Umsteigern von einem anderen PMS auch anders gearbeitet werden (z.B. alles MwSt.-relevant).
- Das Feld MwSt.-relevant wird bei den Saldendaten (Basis der internen Buchhaltung für DACH-Betriebe) an verschiedenen wichtigen Stellen angezeigt.