Mit der ASA-Version 24.13 kann die deutsche E-Rechnung ausgestellt werden.
Voraussetzungen
- Modul “E-Rechnung”.
- Einrichtung eines E-Rechnungsportals vom Typ "Export". Weitere Einstellungen sind nicht erforderlich.
Einrichtung Druck
Unter den Abrechnungskonten muss der Druck E-Rechnung geöffnet werden.
Die Einstellung können angepasst werden wie gewünscht und danach kann man sie für alle Arbeitsplätze übernehmen.
Bankverbindung des Rechnungsstellers
Pro Betrieb muss eine Bankverbindung hinterlegt werden.
Arbeitsweise
Es kann dann bei der Rechnung (sobald definitiv), die E-Rechnung heruntergeladen werden.
Generiert wird eine PDF-Datei mit einem eingebetteten XML. Format ist factur-x bzw. ZUGFeRD.
Aktuell gibt es auch das Kommandos E-Rechnung übertragen, welches die E-Rechnung in den Ordner im Dateisystem abspeichert. Geplant ist außerdem, dass die E-Rechnung mit ASA-Webmail komfortabel versendet werden kann. Diese Erweiterung ist noch ausständig.
E-Rechnung an öffentliche Stellen
Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Kennung einer Behörde oder öffentlichen Einrichtung in Deutschland. Sie wird benötigt, damit elektronische Rechnungen im Empfangssystem der Verwaltung korrekt weitergeleitet werden können. Es muss also die Leitweg-ID angeben werden, wenn eine elektronische Rechnung an eine öffentliche Stelle in Deutschland gestellt wird, also z. B. an Bundes- oder Landesbehörden, Kommunen oder andere öffentliche Auftraggeber, die nach der E-Rechnungsverordnung (ERechV) zur Annahme elektronischer Rechnungen verpflichtet sind.
In der Firma (Kunde) kann der E-Rechnungstyp "Öffentliche Verwaltung" ausgewählt werden. Zusätzlich ist die Leitweg-ID im entsprechenden Feld zu hinterlegen.
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