Wenn für nicht bezahlte Dienstleistungen bei der Abreise ein Kassabeleg der Art „non riscosso“ ausgestellt wird, ist dieser Beleg nicht relevant für die MwSt.-Berechnung. Bei der Bezahlung muss dann ein zweites Dokument mit Verweis auf das erste ausgestellt werden. Dieses ist dann die Basis für die Berechnung der MwSt., analog zu den „nicht bezahlten Steuerquittungen“ von früher.
Mit dieser speziellen Verwaltung (gibt es in D, A, CH nicht) gab es ab dem Jahr 2020 laut verschiedenen Quellen (sole24ore, Agentur der Einnahmen,…) immer wieder Diskrepanzen und Differenzen zwischen berechneten MwSt.-Beträgen der Agentur und den Daten der Betriebe bzw. Wirtschaftsberatern. Aber auch vor 2020 gab es mit den „ricevute non pagate“ sehr oft Schwierigkeiten, da Betriebe z.B. bei der Bezahlung kein zweites Dokument ausgestellt hatten.
Die MwSt.- Beträge für diese Dokumente wurden daher sehr oft falsch (nicht oder doppelt) berechnet.
Differenzen dieser Art könnten auch passieren, wenn die von ASA an einen „registratore telematico“ (RT) übertragenen Beträge aus welchen Gründen auch immer (z.B. falsche RT-Konfiguration) nicht korrekt an die Agentur übermittelt bzw. dort nicht richtig interpretiert würden.
Um solche kritischen Differenzen von vornherein auszuschließen, empfehlen wir Kunden in Italien folgende Arbeitsweise:
- Für alle nicht bezahlten Dokumente sollte immer eine elektronische Rechnung ausgestellt werden, was bei Bedarf auch für Privatgäste sehr schnell und einfach möglich ist.
- Bei Firmen sollte nach der Abreise pro Aufenthalt eine getrennte elektronische Rechnung erstellt werden, also keine Sammelrechnungen am Monatsende wie in D, A, CH.
Der Vorteil dieser Arbeitsweise ist, dass kein zweites Dokument benötigt wird, für die Buchhaltung und den Wirtschaftsberater alles vereinfacht wird und es viel seltener bzw. unwahrscheinlicher zu Diskrepanzen mit der Finanzbehörde kommt.