Wird die Mehrwertsteuer für bestimmte Leistungen gesenkt oder erhöht, ist folgende Einstellung zu tätigen:
Hier anhand eines Beispiels, bei dem der MwSt.-Satz für Speisen ab 01.01.2026 von 19% auf 7% gesenkt wird. Die beiden unten beschriebenen Punkte müssen bei allen betroffenen Rechnungskonten für Speisen durchgeführt werden. Dies kann jederzeit vor dem 31.12. vorbereitet werden.
Unter Hotel/Vorgaben/Rechnungskonten für Rechnungskonten von Speisen mit 19% MwSt. ein Nachfolgekonto mit 7% MwSt. und Gültigkeit ab 1.1. anlegen (am schnellsten mit Duplizieren). Kunden mit DATEV Export müssen auch das korrekte FiBu-Konto eintragen.
Beim bisherigen Rechnungskonto ist die Gültigkeit bis 31.12. und das vorher angelegte Konto als Nachfolgekonto einzutragen:
Alle Einträge von jahresübergreifenden Rechnungen werden mit der richtigen Kontoeinstellung somit automatisch gesplittet (z.B. 2025/2026) und mit dem korrekten Mehrwertsteuersatz ausgegeben. Auch bei den Umsatzdaten werden die zeitlich unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze (19% für Speisen bis 31.12. und 7% ab 01.01.) verwaltet und für Nettobeträge korrekt ausgewertet.
Sind Abrechnungskonten noch nicht definitiv und bereits vorbereitet, können die MwSt.-Änderungen in den Abrechnungskonten mit dem Listenkommando „Aktualisieren“ übernommen werden.
Diese Verfahrensweise gilt für alle Betriebe, die erst nach der letzten MwSt.-Erhöhung für Speisen (seit 01.01.2024) mit ASA HOTEL arbeiten, also für den Großteil der Betriebe aus Deutschland.
Achtung: Alle Betriebe, die bereits seit mehr als zwei Jahren mit ASA arbeiten (also vor 2024), sollten die beschriebenen Anpassungen erst vornehmen, nachdem die Version 25.09 (oder eine aktuellere) verfügbar ist. Damit die Nettobeträge für ältere Zeiträume in den Statistiken korrekt berechnet werden, werden beim Update ab Version 25.09 alle damals gültigen MwSt.-Sätze in den Statistikdaten historisiert. Dies ermöglicht anschließend den erneuten Einsatz der früheren Rechnungskonten mit 7% MwSt. In diesem Fall ist beim aktuellen Rechnungskonto mit 19% MwSt. als Nachfolgekonto das bereits bestehende mit 7% (z. B. Frühstück Speisen 7%) zu hinterlegen. Dabei ist „01.01.2026“ bei „Gültig ab“ einzutragen und der Eintrag bei „Gültig bis“ zu löschen. Der korrigierte Eintrag mit 7% MwSt. muss nach der Umstellung also genau so aussehen wie im ersten Screenshot oben.
Manuelle Korrekturen von aufgebuchten Leistungen bei einem Rechnungskonto für Essen und Getränke
Bei Betrieben, welche mit Zu-/Abschlägen vom Typ Ausgleich arbeiten und es für Essen und Getränke bereits getrennte Einträge bzw. Rechnungskonten gab (z.B. Frühstück Essen (2), Frühstück Getränke (3), erfolgt die korrekte Mehrwertsteueränderung automatisch aufgrund des entsprechenden Nachfolgekontos für Speisen (Frühstück Essen). Manuelle Korrekturen sind in diesem Fall nicht vorzunehmen!
Die Einstellung ist unter Einrichtung → Betrieb → Betrieb Ausgleich einzurichten.
Manuelle Korrekturen sind eventuell nur dann notwendig, wenn der Betrieb bisher mit einem gemeinsamen Rechnungskonto für Essen und Getränke gearbeitet hat (z.B. Frühstück nur mit Ausgleichstyp Verpflegung (1) und es bereits aufgebuchte Leistungsbuchungen für 2026 mit einem gemeinsamen Ausgleichsbetrag gibt. Das Aufsplitten der Verpflegung in Essen und Getränke wird verständlicherweise nur bei zukünftigen Aufbuchungen von Leistungen berücksichtigt.
Bei einzelnen Reservierungen können bereits aufgebuchte Leistungen mit „Aufbuchungen löschen“ entfernt und mit „Leistungen aufbuchen“ mit den aktuellen Ausgleichen neu aufgebucht werden.
Für Korrekturen von bereits aufgebuchten Leistungen mehrerer Reservierungen stehen die mächtigen Listenkommandos „Splitten“ und „Spalten füllen“ zur Verfügung.
Vorgangsweise zur Korrektur von Ausgleichsbeträgen für alle Leistungsbuchungen 2026 per Listenkommando
Bei den Leistungsbuchungen (Hotel -> Bewegungen -> Leistungsbuchungen) nach Aufhebung des Vorfilters alle Leistungen für 2026 filtern (Bis größer 01.01.2026).
Mit „Tabelle anpassen“ die drei Felder für Ausgleiche „Davon Verpflegung pro Tag“, „Davon Essen pro Tag“ und „Davon Getränke pro Tag“ einblenden und eventuell nur Leistungen filtern, bei denen „Davon Verpflegung pro Tag“ nicht leer ist.
Jahresübergreifende Leistungen können mit dem Listenkommando „Splitten“ aufgesplittet werden, indem beim Datum „01.01.2026“ eingetragen wird.
Beträge für die drei Ausgleiche können für alle gefilterten Leistungen mit „Spalte füllen“ sehr schnell korrigiert werden, sodass am Ende bei Verpflegung 0 und bei Getränke und Essen der entsprechende Anteil steht.
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